Die Klasse A2 befähigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kw.
Außerdem darf das Verhältnis von Leistung zum Gewicht 0,2 kw/Kg nicht übersteigen.
Das Kraftrad für die Klasse A 2 darf von einer Leistung von nicht mehr als 70 kw abgeleitet sein.
Mindestalter: mindestens 18 Jahre, bei Direkterwerb
Einschluss: eingeschlossen sind die Klassen AM und A 1
Voraussetzung: Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest. (Der Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.)
Erweiterung der Führerscheinklasse
A 1 auf A 2
Die Besitzer eines A 1-Führerscheins brauchen für den Aufstieg in eine höhere Führerscheinklasse, nur noch eine praktische Fahrprüfung ablegen, wenn sie mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse A 1 sind.
Eventuell können Fahrstunden gespart werden, wenn der Fahrlehrer die individuellen Fähigkeiten einschätzen kann.
(§ 15 Absatz 3 der FeV)
A 2 auf A
Die Besitzer der Fahrerlaubnisklasse A 2 müssen mindestens zwei Jahre nach dem Tag der bestandenen A 2 Praxisprüfung abwarten.
Nach diesem Zeitraum bedarf es lediglich einer praktischen Fahrprüfung in der Fahrschule, um den offenen Motorradführerschein A zu erlangen. Auch hier liegt die Übungsstundenanzahl im Ermessen des Fahrlehrers.
Theorie und Praxis
Ersterwerb
Theorie: 12 Einheiten (je 90 Minuten) Grundstoff
4 Einheiten (je 90 Minuten) Zusatzstoff der Klasse A
Theorieprüfung: Die Prüfung beinhaltet 30 Fragen und darf mit höchstens 10 Fehlerpunkten abgeschlossen werden.
(Keine zwei 5-Punkte-Fragen)
Praxis: Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich individuell nach den Fähigkeiten des Schülers.
Des Weiteren sind vom Gesetzgeber 12 Sonderfahrten vorgeschrieben.
(5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt)
Praxisprüfung: Die Prüfung dauert 60 Minuten. In der Prüfung werden die Grundfahraufgaben und die Fahrsicherheit abgeprüft.
Erweiterung
Theorie: 6 Einheiten (je 90 Minuten) Grundstoff
4 Einheiten (je 90 Minuten) Zusatzstoff Klasse A
Theorieprüfung: Die Prüfung beinhaltet 20 Fragen und darf mit maximal 6 Fehlerpunkten abgeschlossen werden.
Praxis: Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich individuell nach den Fähigkeiten des Schülers.
Des Weiteren sind vom Gesetzgeber 6 Sonderfahrten vorgeschrieben.
(3x Überland, 2x Autobahn, 1x Nachtfahrt)
Praxisprüfung: Die Prüfung dauert 40 Minuten. In der Prüfung werden die Grundfahraufgaben und die Fahrsicherheit abgeprüft.
Fristen
Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder- wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist- zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit. § 18 Absatz 2 FeV.
Die theoretische Prüfung darf maximal drei Monate vor dem erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die praktische Prüfung darf maximal einen Monat vor dem erreichen des Mindestalters abgelegt werden.