Klasse BE


Mit der Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen alle Anhänger für PKW gezogen werden, welche eine zulässige Gesamtmasse von 3,5t nicht überschreiten. Größere Anhänger oder Zugfahrzeuge gehören dann nicht mehr zur Klasse der PKW.

 


Die Ausbildung

Im Vergleich zur Klasse B ändert sich bei Klasse BE nur die praktische Ausbildung. Zur praktischen Ausbildung gehören 5 Pflichtstunden. Diese setzen sich zusammen aus 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt und 1 Nachtfahrt.

Ähnlich wie bei Klasse B kommen auch beim Anhängerführerschein noch Übungsstunden zu den Pflichtstunden hinzu. 

In den Übungsstunden wird vor allem das richtige Kurvenfahren mit dem verlängerten Fahrzeug gelernt. Des weiteren muss der Schüler in der Prüfung, bei einer sogenannten Grundfahraufgabe, mit dem Anhänger rückwärts um die Kurve fahren.